INHALT
Die Journalistin Wang Xingjuan 王行娟
Thomas Kampen stellt in einem Beitrag
die Journalistin und Frauenrechtlerin Wang Xingjuan vor, die erst nach
ihrer Pensionierung in der Öffentlichkeit bekannt wurde.
Zhu Min – die einsame Tochter des Generals Zhu De
Ein weiterer Text behandelt die in
Deutschland gezeugte, in Rußland geborene Tochter von Zhu De, Zhu Min,
die während des Zweiten Weltkriegs in deutsche Gefangenschaft geriet.
Ungewöhnliche Ehen: Die Lan-Schwestern und ihre Männer
Spannend und undurchsichtig ist die
Geschichte der Lan-Schwestern, die in Beijing, Nanjing, Shanghai,
Guilin, Xinjiang, Taiwan und Korea aktiv waren.
Tochter – Schwester – Mutter: drei Texte aus China
Schließlich werden noch einige kurze chinesische Texte über Frauen präsentiert.
Josie-Marie Perkuhn interviewt Astrid Lipinsky
Josie-Marie Perkuhn stellte fünf Fragen
an die Expertin für Frauen und Recht in China, Dr. Astrid Lipinsky.
Themen sind u.a. das Frauenschutzgesetz, häusliche Gewalt,
Rechtsprechung und aktuelle Medien.
Geschlechtergleichstellung im Kontext der Rechtsreform
Dieser Artikel betrachtet die
Gleichstellung der Frau von zwei Seiten: welche Rechtsnormen haben sich
im Rechtsreformprozess der späten Qing-Zeit verändert und welche
weiblichen Akteure haben sich für Frauen und ihre Rechte eingesetzt?
Hierzu wird die historische Entwicklung der Rechtsnormen für Frauen im
Positiven wie im Negativen nachgezeichnet; anschließend werden drei für
den Diskurs der Gleichberechtigung bedeutsame weibliche Akteure
vorgestellt.
Julia B. Mateer (Di Jiulie 狄就烈, 1837-1898) – Missionarin, Musikpädagogin
Julia B. Mateer (1837-1898) lebte als
protestantische Missionarin in China. Zusammen mit ihrem Mann betrieb
sie eine Jungenschule und verfasste eines der ersten Lehrbücher für
Musik, in dem sie die Prinzipien der westlichen Musiklehre und
Singpraxis auf chinesisch erklärte.
Die Journalistin Wang Xingjuan 王行娟
Vor knapp zehn Jahren erschien das Buch Duocai de heping (Colours of Peace) in
Beijing. Darin befindet sich ein Kapitel von Wang Ping über Wang
Xingjuan in dem steht, dass diese 1988 in den Ruhestand gegangen war.
Genau in jenem Jahr hatte ich Wang Xingjuan in Beijing getroffen.
He Zizhen
In den frühen achtziger Jahren schrieb sie das Buch He Zizhen de lu über Mao Zedongs zweite Frau He Zizhen (1910-1984), das nach langen Kontroversen 1985 in kleiner Auflage neibu gedruckt wurde. Später folgte noch der Band Li Min, He Zizhen yu Mao Zedong (Li Min ist die Tochter von Mao und He).
Da die lebendige Journalistin weitaus
gesprächiger war als die offiziellen Parteihistoriker, habe ich viel bei
dem Gespräch gelernt. Sie erwähnte auch, dass der Widerstand gegen
Veröffentlichungen über He Zizhen unter anderem von Deng Yingchao kam.
Sie war die Witwe von Zhou Enlai, der in den dreißiger Jahren ein Gegner
Maos war. Sie und andere wollten unbedingt verhindern, dass die
damaligen Kontroversen öffentlich bekannt wurden.
Ein weiteres Problem von He war bis
1976, dass Jiang Qing die offizielle Frau Maos war und He nicht erwähnt
werden sollte. Als Jiang Qing dann verhaftet wurde, begann ein Kult um
Maos erste (früh ermordete) Frau Yang Kaihui, auch dabei sollte die
zweite nicht erwähnt werden.
Allerdings hatte He Zizhen, die den
Langen Marsch mitgemacht hatte, auch viele Freunde beim Militär; ihr
älterer Bruder war auch KP-Funktionär.
Wang Xingjuan
Wang Xingjuan wurde 1930 in Guangdong
geboren und hatte als Tochter einer Nebenfrau in einer Großfamilie einen
besonders schlechten Status; sie verließ ihre Familie und studierte in
Nanjing. Ab 1951 arbeitete sie in Beijing bei der Jugendzeitung (Zhongguo qingnianbao),
später in einem Verlag (Beijing chubanshe). In den achtziger Jahren
schrieb sie für verschiedene Frauenzeitschriften und beschäftigte sich
vor allem mit Problemen junger Mädchen.
In dem Vierteljahrhundert ihres Ruhestand wurde sie als „Founder of China’s first women’s NGO“ bekannt: Beijing Maple Women’s Psychological Counseling Center. Im Jahre 2009 traf sie Hilary Clinton bei deren Chinareise. 2013 wurde sie “Most Influential Public Welfare Figure in China“.
Literatur:
He Zizhen de lu, Beijing, 1985.
Li Min, He Zizhen yu Mao Zedong, Beijing, 1993.
Duocai de heping (Colours of Peace), Beijing, 2007.

Dr. Thomas Kampen
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Zhu Min – die einsame Tochter des Generals Zhu De
Zhu De (1886-1976) war Gründer der Roten
Armee und später Oberkommandierender der Volksbefreiungsarmee (VBA). In
den frühen zwanziger Jahren lebte er in Deutschland und wurde hier
Mitglied der KP.
In Göttingen und Berlin lebte Zhu mit
einer Chinesin zusammen, die 1925 schwanger wurde, im April 1926 eine
Tochter bekam – und starb. Die Tochter Zhu Min wurde in Moskau geboren,
da Zhu De wegen politischer Aktivitäten aus Deutschland ausgewiesen
worden war. Das Kind wurde nach China gebracht und verbrachte einige
Jahre bei Verwandten in der Provinz Sichuan.
Zhu De lebte (wie Mao Zedong) ab 1927 in
der südchinesischen Provinz Jiangxi, wo die Rote Armee und die
Chinesische Sowjetrepublik gegründet wurden. 1934 begann der Lange
Marsch, ab 1937 war Yan’an (in Nordwestchina) das Zentrum der
Kommunisten. 1929 hatte Zhu De Kang Keqing (1912-1992) geheiratet und
lebte mit dieser bis zu seinem Tod zusammen. Kang stammte wie Maos
zweite Frau He Zizhen aus der Provinz Jiangxi, beide kamen aus armen
Familien.
Im Alter von 14 Jahren konnte Zhu Min
nach Yan’an reisen und zum ersten Mal ihren Vater wiedersehen. Aber
schon im folgenden Jahr wurde Zhu Min mit Maos Tochter Li Min zur
Ausbildung in die Sowjetunion geschickt. Da die Verhältnisse in Yan’an
sehr primitiv waren, galt es als besonderer Glücksfall, daß sie mit
einem Militärflugzeug fliegen konnten und in ein Kinderheim in der Nähe
von Minsk kamen. Dieses Gebiet wurde jedoch noch im gleichen Jahr von
den Deutschen erobert und sie wurde festgenommen und nach Ostpreußen
gebracht. Erst 1946 konnte sie nach Moskau zurückkehren, sie ging noch
einige Jahre zur Schule und 1949 auf eine Hochschule.

1953 kehrte sie nach China zurück und
sah ihren Vater wieder. Danach arbeitete sie in der Hauptstadt als
Dozentin an einer Hochschule, 1986 ging sie in den Ruhestand. In den
folgenden Jahren veröffentlichte sie einige Bücher und Aufsätze über
ihren Vater und ihr eigenes Leben.
Auch Zhu Min erreichte ein hohes Alter – sie starb im April 2009.


Literatur:
Agnes Smedley: The Great Road – The Life and Times of Chu Teh, New York, 1956.
Agnes Smedley: Der große Weg, Berlin, 1958.
Zhu De nianpu, Beijjing, 2006.
Dr. Thomas Kampen
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Ungewöhnliche Ehen: Die Lan-Schwestern und ihre Männer
Zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts
wuchsen in Nordchina drei Mädchen der Familie Lan auf, die eigentlich
aus der südöstlichen Provinz Fujian stammte. Alle drei bekamen eine gute
Ausbildung, was auf modern denkende Eltern schließen lässt; alle drei
lernten Englisch und sie interessierten sich für Literatur, Theater und
Film. Allerdings ist über die Familie nicht viel mehr bekannt und auch
über die Mädchen weiß man nicht viel.
Die Regisseurin
Genaue Daten gibt es nur von der
jüngsten – Fuxin: sie wurde 1917 geboren und starb 1984. Sie hatte
in Nanjing eine Theaterschule besucht und floh nach den japanischen
Angriffen 1937 mit vielen anderen in die Südprovinzen Guangxi und
Guizhou. Dort traf sie viele Künstler und Intellektuelle aus Shanghai,
die schon ihre älteste Schwester kannten.
Nach der Gründung der Volksrepublik
arbeitete sie in Beijing, Changchun und Korea. Sie war vor allem
Regisseurin und Übersetzerin und wird in verschiedenen biographischen
Nachschlagewerken erwähnt. Ihr Mann war der Autor Yan Gong (1914-2000).
Die Funkerin
Die etwa zehn Jahre ältere mittlere
Schwester Fuzeng war geheimdienstlich tätig und hat ihre Herkunft lange
verschleiert. Sie war etwa fünfzig Jahre lang mit einem Mann
verheiratet, der abwechselnd die Familiennamen Chen, Liu und Zhang
benutzte. (Daher bekamen auch ihre beiden Kinder unterschiedliche
Familiennamen.) Sie hatten sich in den zwanziger Jahren während des
Studiums in Nordchina kennen gelernt. Der Mann ging dann nach Südchina,
später nach Shanghai und holte die Frau nach. Er wurde – vermutlich
durch Vermittlung durch die amerikanische Journalistin Agnes Smedley –
Mitglied von Richard Sorges Spionagering. Da Sorge kein Chinesisch
konnte, war das fließend Englisch sprechende Paar für ihn sehr nützlich,
die Frau wurde später zur Funkerin ausgebildet. Der Mann suchte sich
aus seinem Freundeskreis drei Assistenten – da alle neu in Shanghai
waren, hatten die lokalen Sicherheitsorgane keine Informationen über
sie. Ende 1932 mußte Sorge die Stadt verlassen, da er von Verhaftung
bedroht war. Die Chinesen arbeiteten nun für seine Nachfolger, die aus
Osteuropa stammten. Einer von ihnen wurde 1935 verhaftet, später
ausgewiesen. Die meisten Chinesen konnten fliehen, einige wurden jedoch
verhaftet und hingerichtet.
Das Ehepaar, das nun den Familiennamen
Chen benutzte wurde nach der Flucht in die Sowjetunion auf einen neuen
Posten nach Xinjiang (Sinkiang) geschickt. Dort herrschte ein lokaler
Machthaber namens Sheng Shicai, der vorübergehend mit der Sowjetunion
zusammenarbeitete und dafür sowjetische Unterstützung bekam. Nach ein
paar Jahren änderte er jedoch seine Haltung und paktierte mit Chiang
Kai-shek; dies war offenbar eine Folge der Schwächung der Sowjetunion
durch den deutschen Angriff. Die Kommunisten mußten nun fliehen, das
Paar war erfolgreich und ging mit den beiden Kindern wieder in die
Sowjetunion. Andere wurden – wie ein Bruder Mao Zedongs – getötet oder
verhaftet. Das Paar reiste dann über Sibirien nach Nordchina, der Mann
ging später in die kommunistische Zentrale Yan’an, die Frau wurde von
den Japanern vorübergehend inhaftiert. Die Kinder hatten sie in einem
sowjetischen Kinderheim gelassen – die ganze Familie war dann erst in
den fünfziger Jahren wieder vereint.
Beide Ehepartner arbeiteten wohl nach
1949 für den Geheimdienst; sie starb 1979, ihr Mann 1995. Er hat in
seinen letzten Lebensjahren einige autobiographische Texte
veröffentlicht, die vermutlich auf früheren Berichten für seine
Arbeitgeber beruhten. Hierin berichtete er auch ausführlich über seine
Zusammenarbeit mit Richard Sorge. Die beiden 1928 und 1931 geborenen
„Kinder“ leben vielleicht noch.
Die Schauspielerin
Die älteste der drei Schwestern wurde
schon in ihrer Jugendzeit berühmt, sie sang, spielte Theater und soll
ungewöhnlich hübsch gewesen sein. Sie hieß Fuqing, wurde aber als
Schauspielerin Lan Lan bekannt. Sie hatte eine Vorliebe für ernste
Rollen und spielte schon früh Mütter, Schwiegermütter und Königinnen.
Sie soll 1928 ihr Studium an der Yanjing Universität abgeschlossen
haben. Zu dieser Zeit druckte eine Illustrierte ein Bild von ihr auf der
Titelseite. Sie war in den dreißiger Jahren mit dem Drehbuchschreiber
und Journalisten Sun Shiyi verheiratet und bildete Schauspieler aus. Die
bekannteste Schülerin war die spätere Frau Mao Zedongs – Jiang
Qing, die sich bis zu ihrer Hochzeit Lan Ping nannte, da ihre Lehrerin
Lan hieß. Alle drei lebten in den mittleren dreißiger Jahren in
Shanghai, wo Sun beim Film arbeitete. Er schrieb das Drehbuch für den
bekannten Film Xin Nüxing / New Women (1934). Der Film behandelte einen
Selbstmord, die Hauptdarstellerin war Ruan Lingyu, die 1935 auch
Selbstmord beging; Sun und Lan nahmen an ihrem Begräbnis teil.
世界儿女(1941年,张翼,石挥,蓝兰主演)

Beide Ehepartner waren jedoch damals
schon für den Spionagering von Richard Sorge tätig. Beide Schwestern und
beide Ehemänner hatten das Glück die gefährlichen Jahre in Shanghai
unbeschadet zu überstehen. Ob die jüngste Schwester auch in
Spionageaktivitäten verwickelt war, ist nicht bekannt.
Literatur:
Chen Yin und Zhang Lan: Zwei chinesische Kinder in Xinjiang und in der Sowjetunion
Zhang Fang und seine Memoiren : Richard Sorges chinesischer Assistent berichtet
Dr. Thomas Kampen
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Tochter – Schwester – Mutter: drei Texte aus China
Roman aus den zwanziger Jahren
1. Kapitel
Frau Li hatte sich immer mehr in Hitze geredet. Nun rannen ihr gar ein paar Zornestränen über die gepuderten Wangen. Dieser lästige Verwandtenbesuch! Alle Laune war ihr verdorben! Wie hatte sie sich auf das heutige Hotelsouper mit anschließendem Theaterbesuch gefreut! Eben schickte sie sich mit ihrem Mann zum Ausgehen an, da war ihr der „große, alte Herr“ aus der Chinesenstadt gemeldet worden.
Zwar war es ihr leiblicher Vater,
aber sie wollte nun einmal mit ihrer verarmten Verwandtschaft nichts
mehr zu tun haben. Seit ihr Mann den hochbezahlten Sekretärposten in der ausländischen Bank erhalten hatte und aus der dumpfen Enge der Chinesenstadt hierher in die geräumige Weite des Settlements, in das hübsche Heim im Hong kew Viertel übergesiedelt war, hatte sich für
sie eine Trennungsmauer zwischen dem Heute und Gestern aufgetan, hoch
und fest wie der alte Stadtwall, der ehemals die Chinesenstadt vom
internationalen Niederlassungsgebiet schied. Nein, sie wollte nicht mehr
an das enge, ärmliche Milieu erinnert sein, in dem sie aufgewachsen war.

(aus: Hai shang shuo mong jen, Fräulein Tschang – Ein chinesisches Mädchen von heute, Berlin, 1931.)

Anmerkung :
Der Autor mit dem Familiennamen Zhu war
relativ unbekannt; er war an mehreren Theater- und Filmproduktionen
beteiligt. Das Buch erschien zunächst als Fortsetzungsroman in einer
Shanghaier Zeitung.
Film aus den dreißiger Jahren
Die revolutionäre Bewegung in China hat die Kinobesucher für den modernen Gesellschaftsfilm reif gemacht. Einen durchschlagenden Erfolg hatte der 1933 gedrehte Film „Zwei Schwestern“, in dem die begabte Butterfly Wu eine Doppelrolle spielt. Ein Waffenschmuggler, der zwei Töchter in kindlichem Alter hat, verkauft seine schönere Tochter an einen reichen Mann, der sie zu seiner Konkubine macht. Nachdem der Vater das Geld eingesteckt hat, verlässt er seine mittellose Frau und überlässt
sie ihrem Schicksal mit ihrem anderen Kinde. Nach Jahren wird die arme
Tochter, die mittlerweile einen armen Mann geheiratet hat, Magd bei
ihrer im Wohlstand lebenden schönen Schwester, ohne dass die beiden sich als Schwestern erkennen. Die gemütlose Mätresse
des reichen Mannes misshandelt ihre Magd in der schrecklichsten Weise.
Als der Ehemann der armen Magd erkrankt, bestiehlt sie ihre Herrin, um
Arzneien kaufen zu können. Sie wird erwischt und kommt
vor den Richter. Der Zufall will es, dass der Richter niemand anderes
ist als ihr Vater, wobei Vater und Tochter, nachdem seit ihrer Trennung
mehrere Jahre verstrichen waren, sich nicht erkennen. Aber als die arme
Mutter, die vom Richter verurteilte Tochter im Gefängnis
besucht, kommt alles heraus, Vater und reiche Schwester erkennen, was
sie der armen angetan haben . . . Alles schluchzte im Zuschauerraum.
(aus: A.J. Storfer, „Chinesische Filme“, in Gelbe Post, 1939.)

Anmerkung:
Butterfly Wu war die bekannte Schauspielerin Hu Die. Der Film hieß Zimeihua (1933), Regisseur war Zheng Zhengqiu.

Erzählung aus den achtziger Jahren
Vor sieben Jahren hatte Yude die Kaderschule verlassen können,
sieben Jahre war das schon her. Man hatte ihr eine Stelle als
Kunstlehrerin an einer Schule zugewiesen, und auch ihr Sohn Chenchen kam
vom Internat in einem Vorort wieder in die Stadt zurück.
Mutter und Sohn waren gern heimgekehrt. Aber als sie jetzt das Licht
anmachte, erschien Yude ihr Zuhause doch recht trostlos: die
Wirklichkeit bestand aus einem Bett und zwei Bänken. Was damals verkauft werden konnte, war verkauft worden. Als Chen Yan seine Arbeit verloren hatte, waren einige weniger wichtige Dinge wie Frisiertisch und Bücherschrank
verkauft worden. Nach Chen Yans Tod aber wurden auch die notwendigen
Dinge wie Tisch und Geschirrschrank verkauft. Und jetzt? Von ihrem
Monatslohn von 60 Yuan mußten auch Chenchens Großmutter in der Nähe von Yangzhou und ihre eigene verwitwete Mutter in Shaoxing versorgt werden. Yude machte sich Sorgen, ihr Sohn hingegen saß gutgelaunt auf dem Bettrand, plapperte, ließ die Beine baumeln. Selbst wenn sie noch ärmer gewesen wären, das Kind hätte sich wohlgefühlt. Die Freude des Sohnes verdrängte die ängstlichen Gedanken der Mutter und machte den Abend freundlich, die häusliche Stimmung zufrieden.
Am folgenden Morgen ging Yude mit ihrem Sohn, der stolz die neue Schultasche auf dem Rücken trug, zu der ihm zugeteilten Schule. Ihr Weg führte an einer gut ausgestatteten Schwerpunkt-Grundschule vorbei, bis sie einige Straßen weiter die private Grundschule betraten. Als Yude das für Chenchen auszufüllende
Anmeldeformular in der Hand hielt, begriff sie, warum ihr Kind nicht
auf der Schwerpunkt-Grundschule eingeschult werden konnte und auch später keine Schwerpunkt-Hauptschule oder Universität würde besuchen können, selbst eine verantwortungsvolle Arbeit würde er niemals bekommen. Die Entscheidung war vom politischen Verhalten seines Vaters Chen Yan diktiert worden; der Vater, ein für die Behörden „aktiver Konterrevolutionär“, der aus Angst vor seiner Verurteilung Selbstmord begangen hatte, hing als riesige Wolke über dem Kind und hüllte es ein, erbarmungslos…

(aus: Ru Zhijuan, „Treiben“, in Die Horen 138, 1985. Übersetzt von Thomas Kampen.)
Anmerkung:
Ru war eine der bekanntesten Autorinnen der Volksrepublik China, ihre Tochter ist die Schriftstellerin Wang Anyi.
zusammengestellt und kommentiert von Dr. Thomas Kampen
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Josie-Marie Perkuhn interviewt Astrid Lipinsky

Dr. Astrid Lipinsky ist Universitätsassistentin an der Universität
Wien. Sie ist nicht nur Fachfrau für Sinologie, sondern auch für Recht.
Sie beschäftigt sich vor allem mit den Rechten von Frauen in der
chinesischen Gesetzgebung. Auf ihrer Webseite www.Sinojus-feminae.eu sind viele ihrer Schriften über Frauen und Recht in China, Hongkong und Taiwan zu finden. Auf der XXVI. Jahrestagung der Deutschen Vereinigung für China-Studien e.V. (DVCS) in Bochum
referierte Astrid Lipinsky über das ”Tabuthema häusliche Gewalt”. Per
E-Mail beantwortete sie nun Josie-Marie Perkuhn fünf Fragen.
- Wie hat sich das Strafrecht und seine Auslegung zum Thema häuslicher Gewalt in China verändert?
In China und international wurde ein eigenes Gesetz gegen häusliche
Gewalt verlangt. Untersuchungen seit der Vierten Weltfrauenkonferenz
1995, als der Chinesische Frauenverband noch behauptete, häusliche
Gewalt sei ein Phänomen des westlichen Kapitalismus, weshalb es in China
keine gebe, haben gezeigt, dass eine von vier Chinesinnen in ihrer Ehe
verbale oder physische Gewalt, Vergewaltigung sowie Aushungern und
Einsperren erlebt.
Erstmals aufgenommen wurde die häusliche Gewalt dann als
Scheidungsgrund (§ 32) und als Begründung einer Entschädigungsforderung
bei Scheidung im neuen Ehegesetz von 2001 §§ 45 – 47 (Quelle).
2001 kam damit überhaupt erstmals der Begriff der häuslichen Gewalt im
chinesischen Gesetz auf. Eine Definition des Begriffes erfolgte aber
nicht. Vielmehr stand häusliche Gewalt in einer Aufzählungsreihe mit
Bigamie, Ehebruch und böswilligem Verlassen. Alle unterstanden der
Generalklausel, dass zunächst mehrere Schlichtungsversuche zu erfolgen
hätten. Während der Andauer der Schlichtung war die Frau ungeschützt
weiterer Gewalt ausgesetzt.
Auch in die neue Version des Frauenrechtsschutzgesetzes 父女權益保障法 von
2005 wurde in Art. 46 ein Verbot häuslicher Gewalt aufgenommen und um
die Verpflichtung des Staates und aller seiner Organe, sie zu
verhindern, ergänzt. Insofern greift Art. 46 erstmals die Rolle und
Verantwortung des Staates auf, die im Umgang mit häuslicher Gewalt als
einer eben nicht privaten und rein innerfamiliären Straftat, wie im
Gesetz von 2015 festgeschrieben, an zentraler Stelle steht. Der
Chinesische Frauenverband har erfolglos verlangt, dass das Gesetz gegen
häusliche Gewalt in den Fünfjahresplan für Gesetzgebung 2008–2013
aufgenommen wird. Es gab aber kontinuierlich entsprechende Versuche.
Unter anderem wurden Juristinnen aus Taiwan eingeladen, wo der Domestic
Violence Prevention Act 1998 beschlossen wurde und in Kraft trat.
Der Volltext des Gesetzes der Volksrepublik China gegen häusliche Gewalt 中华人民共和国反家庭暴力法 findet sich hier.
Das Gesetz wurde nach mehreren, jeweils zur Kommentierung öffentlich
freigegebenen Entwürfen am 27.12.2015 verabschiedet, trat aber erst am
01.03.2016 in Kraft. Trotz der mehrjährigen Vorbereitung ist das Gesetz
bei Chinas Richtern nicht bekannt. Dies zeigen die ersten Versuche von
Frauen, eine Schutzverordnung zu erhalten, wie das Gesetz sie
vorschreibt. Das Gericht muss eine „protection order“ binnen 72 Stunden
erlassen, während die gemeinsam damit verlangte Scheidung
durchschnittlich 3 Monate dauert. Die Schutzverordnung kann für maximal 6
Monate erlassen werden; je nachdem ist eine Verlängerung möglich. Der
Schutz umfasst Wegweise-, Annäherungs- und Betretungsverbote für den
Täter. Wie die Fälle zeigen, ist dieser gerichtlich garantierte Schutz
das Hauptanliegen betroffener Frauen. Das Gesetz macht Gerichte, die
Polizei, den Frauenverband und soziale Organisationen mitverantwortlich
für die Verfolgung häuslicher Gewalt. Das Beispiel Taiwan hat aber
gezeigt, dass es jahrzehntelange Trainings braucht, um die Polizei für
häusliche Gewalt zu sensibilisieren.
- Was lässt sich dazu am Beispiel des Falles Li Yan zeigen?
Am Fall Li Yan sieht man sehr schön die Zwickmühle, in die politische
Vorgaben und die öffentliche Meinung in China die Gerichte bringen. Die
internationale Öffentlichkeit sah bei Li Yan Notwehr und verlangte
einen Freispruch. Die Angehörigen ihres Mannes und viele in China sahen
sie des Mordes an ihrem Mann schuldig und verlangten die Todesstrafe.
Die Gewalt des Mannes in der Ehe betrachten sie nicht als strafwürdig.
Das Gericht hat den Hauptauftrag, die öffentliche Ruhe zu gewährleisten.
Deshalb war ein Freispruch undenkbar, und selbst die Todesstrafe auf
Aufschub führte im Gericht zu gewalttätigen Protesten der Angehörigen
des Toten.

Abbildung: Li Yan
Li Yan war monatelang von ihrem Mann auf schwerste Art und Weise
misshandelt worden. Bei den Behörden reagierte niemand auf ihre
Hilfegesuche. Sie erschlug ihn schließlich in einer Verzweiflungstat und
versuchte zunächst, die Leiche zu beseitigen. Über sie wurde die
Todesstrafe auf Aufschub verhängt.
- In Anlehnung an den Fall Dong Shanshan ist 2015 (endlich)
ein Gesetzesentwurf erfolgt, demnach der Polizei mehr Verantwortung
zukommt. Wie sind Ihre Einschätzungen?
Man sieht in Taiwan, wo es auch Untersuchungen dazu gibt, und am
chinesischen Alltag, dass die Veränderung der Einstellung der Polizei
und ihrer Praxis viele Investitionen in Polizeitraining und eine lange
Übergangszeit braucht. Es müsste sicher gestellt werden, dass ab sofort
der Umgang mit häuslicher Gewalt Pflichtteil der Polizeiausbildung ist.
In China ist die breite öffentliche Meinung GEGEN ein polizeiliches
Eingreifen ein weiterer Hinderungsgrund.

Abbildung: Dong Shanshan
Dong Shanshan starb an den Misshandlungen ihres Ehemanns. Auch sie
hatte zuvor bei der Polizei um Hilfe gerufen, doch man wollte sich nicht
in die Angelegenheiten zwischen Eheleuten einmischen.
- Welchen Einfluss und Erfolg hatte die 2002 ausgestrahlte TV-Serie „Mit Fremden sprich man nicht 不要和陌生人说话”?
Großen. Allerdings reicht eine einmalige Ausstrahlung nicht. Die
Aussendung müsste jährlich, etwa anlässlich der “16 Tage gegen Gewalt an
Frauen”, wiederholt werden. Es sollte auch eine DVD geben. Bisher habe
ich davon nichts gesehen.

Abbildung: Mit Fremden spricht man nicht
Die Fernsehserie “Mit Fremden spricht man nicht 不要和陌生人说话” thematisiert das Tabuthema häusliche Gewalt.
- Während Ihres Vortrags auf der Jahrestagung der DVCS
notierte ich mir die zusammenfassende Formel: Recht vor Frauen vor
Gericht; Hat sich die Situation des Frauen-Rechts- vor Gericht überhaupt
verbessert?
Da ist die Frage welche Frauenrechte und welche Prioritäten. China
hat ja das Frauenrechtsschutzgesetz im Quasi-Verfassungsrang, aber mir
ist kein Gerichtsverfahren bekannt, wo auf seiner Grundlage geklagt
wurde. Das wäre wie bei der chinesischen Verfassung, die ja auch nicht
direkt eingeklagt werden kann.
Bildungsrechte: Ob und welche frau hat, entscheidet die Familie.
Berufsrechte: Spielen in der Praxis keine Rolle.
Rechte in der Familie: Gelten nach wie vor als Familienangelegenheit.
Eine Frau, die vor Gericht geht, gilt als schlechte Frau. Ist sie
Zweit- oder Drittfrau und klagt auf einen Erbteil, wird sie verlieren
(es gibt Beispielfälle), weil ihre Beziehung für das Gericht nicht nur
nicht legitim, sondern auch moralisch falsch ist.
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Geschlechtergleichstellung im Kontext der Rechtsreform
Geschlechtergleichstellung im Kontext der Rechtsreform1
Inwieweit hat sich die rechtliche Stellung der Frau gemäß dem Rechtsentwurf in der späten Qing-Zeit verändert?
In der Übergangszeit von der Qing- Dynastie
(1644-1911) zur Republik (1912a-1949) hat sich hinsichtlich der
gesellschaftlichen Stellung der Frau ein bedeutender Wandel vollzogen.
Während Frauen zuvor eine subordinierte Position in der Gesellschaft
einnahmen und selbst rechtlich die Rolle eines „passiven Agenten“
ausfüllten2,
traten Frauen nun zunehmend als gleichberechtigte Agenten in
Erscheinung. Drei Aspekte stechen heraus: der Zugang zu Bildung, der
Zugang zu finanzieller Sicherheit und die rechtliche Verankerung ihrer
Gleichstellung. Mit dem ausgehenden 19. Jahrhundert wurden bereits
vielerorts Frauenschulen eröffnet3,
im Rahmen des industriellen Wachstums übernahmen Frauen erstmals als
Arbeiterinnen außerhalb der familiären Produktion eine Rolle und damit
eine ökonomische Position im Markt ein4. Sie erlangten graduell die Möglichkeit zu finanzieller sowie sozialer Unabhängigkeit.
Weniger an die Frage des Eigentums, denn an die Frage
der Schuld angelehnt, ist die damit einhergehende Abschaffung der
familiären Kollektivverantwortung, die bis auf die Han-Zeit (206 v.
Chr.- 220 n. Chr.) zurückgeführt werden kann.5
Der Wandel vom Status des rechtlichen Objekts zum Subjekt, bzw. von
einem passiven zu einem aktiven Agenten vor Gericht gehört zu den
europäischen Rechtsstaatlichkeitsnormen, die seit dem ausgehenden 17.Jh.
debattiert wurden. Im chinesischen Kontext sollte dies neben der
Abschaffung der Statusgesellschaft bedeuten, dass Frauen selbst als
Agentinnen vor dem Gericht auftreten würden können. In
Auseinandersetzung mit westlichen Rechtsnormen flossen also Ansätze der
individuellen Gleichstellung in die Rechtsnormen ein.
Aus der kontroversen Rechtsdebatte der
Qing-Nationalversammlung 1911 um neuen Strafgesetz über die revidierten
Unzuchtsbestimmungen zwischen der Baipiao dang 白票黨 („Partei der
Weißen Stimmzettel“), die eine Dekriminalisierung von außerehelichem
Geschlechtsverkehr für Frauen unter moralistischen Gesichtspunkten zu
verhindern suchte und der Lanpiao dang 藍票黨 („Partei der Blauen Stimmzettel“), die eben eine solche Dekriminalisierung aus pragmatischen Gründen unterstützte6,
schlussfolgert Yeung, dass weder die Emanzipation der Frau noch die
Begünstigung ihrer Rechte intendiert war. Yeung schreibt: „the reformers
certainly did not intend to promote the autonomy of women or women´s
rights.”7
Die Rechtsreformen zu Beginn des 20. Jahrhunderts standen vielmehr im
Zusammenhang mit der chinesischen Selbststärkungskampagne und der
Abschaffung extraterritorialer Rechte der westlichen Mächte, Elemente
der Geschlechtergleichstellung sind daher eher als un-intendiertes
Resultat zu betrachten.
Der Qing-Code und rechtliche Stellung der Frau8
Die früheste Version des Qing-Codes wurde bereits 1646 unter dem ersten Mandschu-Kaiser verfasst und bis 1740 zum Da Qing lüli erweitert.9
Ein Rechtstext ist nicht statisch und unterliegt grundsätzlich dem
soziologischen, politischen sowie ökonomischen Wandel einer
Gesellschaft, der sich in Form von Gesetzesänderungen und -ergänzungen
oder gar Abschaffungen auf den Gesetzestext auswirkt. So auch im Falle
des Qing-Codes, welcher durch eine Vielzahl von Substatuten, li 例, zu dem (Haupt-)Gesetzestext, lü 律, – wie sich aus dem Namen „Da Qing lüli“ ableiten lässt – gemäß den sozialen Gegebenheiten angepasst10 wurde.11
Die rechtliche Stellung der Frau kann stark
schematisch mit zwei Wesensmerkmalen charakterisiert werden: zum einen
durch die Anbindung der Frau zum patriarchalischen Familienoberhaupt als
entweder Tochter oder Ehefrau und zum anderen durch den Status eines
„Sachgegenstandes“.12
Aus Ersterem resultiert, dass Frauen prinzipiell
keine Möglichkeit eingeräumt wurde, vor Gericht als Agentin zu
erscheinen, weder als Anklagende noch als Zeugin. Auch räumte das
vorherrschende Gesetz Frauen prinzipiell kein „Individualrecht“ auf
freie Entscheidung beispielsweise hinsichtlich der Eheschließung ein und
folglich gab es für sie auch kein Recht auf Scheidung. Dies bedeutete
jedoch nicht, dass sie dem Gesetz nicht unterstellt gewesen wären.
Ebenso wenig hatten sie das „Recht“ auf Erlangung oder Besitz von
Eigentum und unter dem Gesichtspunkt der patriarchalischen Erbfolge,
waren sie nicht erbberechtigt.
Der Vergleich mit einem Sachgegenstand resultiert
neben der Betrachtung gesetzlicher Bestimmungen aus Huangs Analyse
einzelner Strafrechtsfälle, aus denen hervorgeht, dass Frauen rechtlich
als Objekt einer Handlung gesehen wurden, nicht aber als Subjekt13. „The law even implicitly equated those [abducted] women with things taken by theft or robbery,“14.
Der Aspekt der „Versachlichung” lässt sich auf Straffälle bezüglich
Entführungen, Zwangsehen, Verkauf sowie „Versklavung“ und Zwang zur
Prostitution übertragen.
Gesetze sind nicht frei von Veränderung und so sieht
Huang die „großen Erfolge“ der rechtlichen Verbesserung hinsichtlich der
Stellung der Frau in den Substatuten, demnach ihnen in dreierlei Fällen
eine „Wahl zur Weigerung“ eingeräumt wurde: sich als Frau gegen
Vergewaltigung, als Witwe gegen Wiederverheiratung und als Ehefrau gegen
den Verkauf auszusprechen15. Weniger als Verbesserung der rechtlichen Stellung, denn als Verschlechterung, ist das Urteil gemäß dem Grundsatz des zheng fenghua正
風化, also dem Anpassen an gesellschaftliche Gebräuche, zu bewerten,
demnach ein Ehemann seine Frau aufgrund existentieller Armut verkaufen
durfte, ohne dafür strafrechtliche Folgen16 zu erleiden.17
Trotz einer Vielzahl von hinzugefügten Substatuten und einem
hinreichend legitimierenden Wandel der sozio-ökonomischen Stellung der
Frau verblieb ihre Stellung gegenüber dem Mann untergeordnet.
Die Rechtsreform
Eine Revisionskommission wurde eröffnet, die den
Rechtsreformprozess auf im Ausland ausgebildete Experten gestützt
vorantreiben sollte. Gemäß einer Throneingabe von Zhang Zhidong张之洞
(1837-1909) und Liu Kunyi劉坤一 (1830-1902) 1901 wurde eine Kommission zur
Rechtsreform und Rechtsrevision des erweiterten Qing-Codes unter Führung
Shen Jiabens沈家本 (1840-1913) eingesetzt18. Als erstes Ergebnis wurde 1906 das Prozessrecht für Straf- und Zivilfälle (Xingshi Minshi Susong fa形
式民事訴訟法) präsentiert, welches auch wegen seiner Gegenläufigkeit zu
konfuzianischen Werten und dem Antrieb zur Geschlechtergleichstellung
zuvor von Zhang Zhidong selbst kritisiert worden war19.
Weder Prozessrecht noch spätere Entwürfe zum Zivil- und Strafrecht
(1907) konnten in ihrer Gesamtheit vor dem Fall der Dynastie (1911)
implementiert werden. Jedoch kam es zu tatsächlichen Änderungen durch
Vorschriften, die sich auch auf die Geschlechtergleichheit auswirkten.
Mit dem Entwurf des Neuen Strafrechts intendierten die Reformer absolute
Straffreiheit für freiwilligen Geschlechtsverkehr unverheirateter
Frauen und Witwen. Nicht nur, dass damit Frauen implizit die Möglichkeit
eines freien Willens zugeschrieben worden wäre, es hätte auch die Zuständigkeit
vom Strafrecht zum Zivilrecht übertragen. Wie Zhang Zhidong zuvor das
Prozessrecht aufgrund der Unvereinbarkeit mit konfuzianischen
Grundwerten abgelehnt hatte, wurde das Neue Strafrecht von Moralisten
wie Lao Naixuan 勞乃宣 (1843-1920), der auch der oben erwähnten Baipiao dang
angehörte, kritisiert. Sie befürworteten die Einbettung moralischer
Prinzipien in den Rechtstext und lehnten gleichsam die intendierte
Trennung von „Sozialem Übel“ und Verbrechen gemäß der Auseinandersetzung
mit Grundsätzen des Naturrechts20 ab.21
Das Ergebnis der durchaus kontroversen Diskussion brachte im Rahmen der
Übergangs-vorschriften 1909 die Wiederaufnahme illegitimen
Geschlechtsverkehrs hervor.22
Es lässt sich also festhalten, dass an die Diskussion über eine formale
Zugehörigkeit zum Straf- oder Zivilrecht auch inhaltliche Aspekte
verknüpft waren. Im dargestellten Beispiel führte dies jedoch wider der
Intention der Rechtsreformer nicht zu einer verbesserten Stellung der
Frau, sondern es rief gerade das Gegenteil hervor. Es ist ferner davon
auszugehen, dass „female sexual behavior […] [became] even more heavily
guarded , a matter of public interest, and thus subject to state and
family control“23.
Wie bereits ausgeführt wurde, lag die rechtliche Verbesserung in der
Weigerung zur Vergewaltigung, zur Wiederverheiratung und zum Verkauf.
Der Verkauf einer Ehebrecherin an einen anderen Mann unter Aufsicht
eines Magistraten wurde durch den Qing-Code als Strafmaß festgesetzt,
wobei der Erlös konfisziert wurde. Mit der Modernisierungsbestrebung
wurde erst 1908 der „Zwangsverkauf“ aus dem Gesetzestext gestrichen.24
Gab es weibliche Akteure und inwieweit haben sie sich für eine gesetzliche Fixierung der Geschlechtergleichstellung eingesetzt?
Das Forschungsfeld der Geschlechtergleichstellung hat
nicht zuletzt durch das Aufkommen durchgreifender Frauenbewegungen seit
Beginn des 20. Jahrhunderts an Bedeutung gewonnen und ist stets
erweitert worden. Bei der Recherche zu dieser Arbeit bin ich jedoch kaum
auf haltbare Quellen gestoßen, die auf eine weibliche Beteiligung am
frühen Rechtsreformprozess hinweisen. Auch der Hinweis von Christopher
Lucas in „Women of China“, dass die Kaiserinwitwe Cixi 慈禧太后das
Ministerium für Rechtsreformen eingerichtet habe, um die Position der
Frauen zu stärken, lässt sich nicht halten. Lucas schreibt: „[…] as
early as 1906, the Dowager-Empress [Cixi] decreed a Law Revision Bureau,
chiefly to improve woman´s station,“25
. Zwar ist es nicht abstreitbar, dass auf ihr Anweisen hin sowohl
Reformkommission als auch Ministerium eingerichtet worden sind, eine
intentionale Begründung zu Gunsten der Frauen, bleibt m. E. spekulativ.
Dass es jedoch engagierte Frauen gab, die sich im Zuge der
sozio-ökonomischen Veränderungen organisierten und damit eine
sozial-politische Frauenbewegung initiierten, ist nach dem Stand der
Forschung belegt.26
Welche weiblichen Akteure gab es, die sich sowohl mit der
gesellschaftlich-rechtlichen Geschlechtergleichstellung befassten als
auch direkt oder indirekt Einfluss auf die chinesische Gesellschaft
nahmen oder hätten nehmen können?
Wie bereits angeführt, gab es neben der
Kaiserinnenwitwe Cixi keine weiblichen Akteure, die am Reformprozess
beteiligt waren. Eine inhaltliche Beteiligung Cixis ist weder
hinreichend dokumentiert noch wahrscheinlich. In der Zeitspanne waren
jedoch Frauen aktiv, drei von ihnen sollen hier vorgestellt werden.
Diese drei stehen exemplarisch für den sozialen Wandel und zeigen mit
ihrer Selbststärkung die Verbesserung der Frauenrolle in der
Gesellschaft: Shimoda Utako 下田 歌子(1854-1936), die zu Beginn des 20
Jahrhunderts bis nach Shanghai wirkte, und als Japanerin für den
transnationalen Austausch und für die Verbreitung von
Geschlechter-gleichheit steht; Qiu Jin 秋瑾 (1875-1907), die sowohl für
ihre Stellung gegenüber der Geschlechtergleichberechtigung als auch für
ihren politisch-revolutionären Kampf hingerichtet wurde und als
Märtyrerin in die Geschichte Chinas einging und He Zhen 何震 (1884-?), die
durch die Veröffentlichung der progressiven Zeitung „Tianyi bao“ 天義報 (Zeitung für Naturrecht)
für die rechtliche Gleichstellung von Frauen eintrat. Kurzum eine
Japanerin, die Chinesen ausbildete, eine Chinesin, die nach Japan ging
und als Revolutionärin zurückkehrte und eine Chinesin, die nach Japan
floh und dort blieb.
Shimoda Utako下田 歌子
Wie der Name schon verrät, war Shimoda Utako
Japanerin. Sie wurde 1854 im heutigen Ena geboren und ist bis heute
berühmt für ihren poetischen Beitrag zu den japanischen Meiji-Reformen
(1868). Sie postulierte den Zusammenhang von weiblicher Selbstdefinition
und Selbststärkung durch Bildung und verknüpfte damit den weiblichen
Beitrag am Nationalismus. Ihr Werk und Wirken konzentrierte sich nach
der Jahrhundertwende vor allem auf die Etablierung von Frauenschulen.
Wie also kann Shimoda Utako, eine Japanerin, symbolisch für den sozialen
Wandel in der chinesischen Geschlechterfrage stehen? Shimoda Utako
fokussierte die Stärkung der gesamt-asiatischen Sphäre. Eine
pan-asiatische Region als politisches Gegengewicht zum Westen hinge
jedoch von einem gestärkten China ab und dieses sei (nur) über einen
durch gebildete Frauen vorangetriebenen Nationalismus realisierbar.27 Wenn ihr Frauenbild maßgeblich geprägt war durch die traditionellen Tugenden einer „guten Ehefrau“ und „weisen Mutter“28,
so war ihr Einfluss auf die weibliche chinesische Jugend ihrer Zeit
immens. Ihr Einfluss zeigte sich einerseits durch ein staatlich
begrüßtes Austauschprogramm für junge Chinesinnen, die bei ihr in Japan
geschult wurden und andererseits durch die federführende Gründung29 der Gesellschaft für Erneuerung – Zuoxin She 作新社- 1901 in Shanghai30. Zu den Veröffentlichungen der Gesellschaft gehörten Schulbücher nach westlichem Vorbild31 sowie die Zeitung „Dalu 大陸” (“Festlandchina”).
Auch Cixi wurde auf Shimoda Utako aufmerksam und hoffte darauf, dass
„Shimoda im Sommerpalast außerhalb Pekings eine Frauenschule einrichten
würde,“32.
Inwieweit diese Bekundung Cixis dahingehend ausgelegt werden kann, dass
sie die rechtliche Stellung der Frauen verbessern wollte (s. Lukas,
1965), bleibt jedoch weiterhin fragwürdig. Halten wir fest, Shimoda
wirkte direkt auf die Etablierung von Frauenschulen ein, als Lehrerin
wirkte sie direkt auf die chinesische Austauschstudentinnen ein und über
diese Studentinnen und ihre Veröffentlichungen wirkte sie indirekt auf
das Bewusstsein der Zeit ein, um die gesellschaftliche weniger
rechtliche Rolle der Frauen zu stärken.
Qiu Jin秋瑾
Qiu Jin wurde 1875 in Xiamen (früher Amoy)
in der Provinz Fujian, wo ihr Großvater Qiu Jiahe 秋嘉禾das Amt des
Stadtpräfekten bekleidete, als zweites Kind in eine chinesisch
konventionelle Beamtenfamilie geboren. Ursprünglich stammte ihre Familie
aus Shaoxing, wohin sie nach dem Tod ihres Großvaters sowie Vaters mit
ihrer Familie zurückkehrte. Durch ihre Mutter und den Hauslehrer des
größeren Bruders erhielt sie eine klassische Ausbildung, die ihr ein
hohes Maß an Bildung zukommen ließ.33
Mit ihrem traditionell verheirateten Ehemann zog sie in die Hauptstadt
nach Peking und schloss Freundschaft mit gleich gesinnten Frauen.
Darunter war auch Wu Zhiying 吴芝瑛,
der sie in einem Gespräch sagte: „Die Frauen müssen etwas lernen, um
unabhängig zu werden. Sie dürfen sich nicht immer in allen Dingen an die
Männer klammern,“ 34.
Gemäß dieser Aussage trennte sie sich von ihrem Mann und beschloss für
ein Austauschstudium nach Japan zu reisen, wo sie u. a. auf Shimoda
Utako traf 35 und als Hauptverantwortungsträgerin einer Organisation – san he hui 三
合會, einer Geheimgesellschaft aus vorwiegend revolutionären Studenten,
aber auch Sun Yat-sen (Sun Yixian孫逸仙) – beitritt. Nach ihrer Rückkehr
1906 schließt sie sich der Nationalbewegung in China an, lehrt in
verschiedenen Mädchen- und Frauenschulen und soll sich später in
Shanghai bei der Herstellung von Sprengkörpern verletzt haben36. Vor ihrer Verhaftung hielt sie sich in der Militärakademie „Da Tong“大
通 in Hangzhou auf und wurde am 17. Juli 1907 nach Vernehmungen in
Shaoxing exekutiert. Die semi-biographische Erzählung, die im Deutschen
unter dem Titel „Die Steine des Vogels Jingwei“ von Cathrine
Gipoulon bekannt geworden ist, war in China zwar bis 1958 quasi
unbekannt, untermauert jedoch in vielerlei Hinsicht ihre Einstellung zur
Geschlechtergleich-berechtigung sowie die Chance ihrer Realisierung
mittels der nationalistischen Bewegung. Auch Qiu Jin sieht Bildung als
Grundlage für eine gleichberechtigte Stellung in der Gesellschaft. Die
Forderung nach rechtlicher Gleichstellung lässt sich jedoch nur aus
ihrer Erzählung ableiten. So widmete sie ein Kapitel „Frauen, die große Pläne haben und für die Sache der Gerechtigkeit kämpfen“ und ein weiteres „Wie Huang Jingxiong durch das Land zieht, um den Gedanken vom Recht auf Freiheit zu verbreiten“37.
Während ersteres Kapitel primär ein Beitrag gegen die traditionellen
Eheschließungen darstellt und die – aus mangelnder Bildung – schlechte
mütterliche Erziehung ihren Kindern gegenüber thematisiert, zielt
Letzteres auf die ökonomisch-finanzielle Unabhängigkeit von Frauen im
Zuge der Industrialisierung ab. In beiden Kapiteln wird die Forderung
nach einer rechtlichen Anerkennung deutlich. Wie auch Shimoda Utako und
noch folgende He Zhen suchten die weiblichen Akteure in der auflebenden
Presselandschaft ihr Sprachrohr. So unternahm Qiu Jin mit der
Veröffentlichung einer chinesischen Frauenzeitung Zhongguo Nübao 中國女報den Versuch, eine Grundlage für die Frauenvereinigung sowie ihrer Bildung zu schaffen.38
Auf die Rolle der Presse und den Einfluss der Akteure werde ich im
dritten Kapitel näher eingehen. Halten wir fest, dass Qiu Jin eine
gebildete Chinesin war, die sich sowohl schriftlich gegen die ungleiche
Position der Frauen ausdrückte als auch durch die Trennung von ihrem
Ehemann und die revolutionären Aktivitäten gegen bestehende Konventionen
und ungleichen Rechte für die Gleichberechtigung der Frauen aussprach.
He Zhen何震
Auch He Zhen ist vor allem durch ihre
Veröffentlichungen zur Geschlechtergleichstellung berühmt geworden. Sie
gilt als eine der radikalsten weiblichen Vertreterinnen ihrer Zeit und
wird nicht zuletzt aufgrund ihrer Ausbildung unter Cai Yuanpei 蔡元培
(1868-1940), in dessen Schule Aiguo Nüxiao愛國女校 (Patriotische Frauenschule) „weibliche Anarchisten“ trainiert werden sollten, zu dem Anarcho-Feminismus gezählt.39
So wichtig ihre Rolle auch sein mochte, nähere Erkenntnisse über ihre
Biographie hat die Forschung mangels Quellen der letzten zwanzig Jahre
nicht hervorgebracht. Feststeht, dass sie 1884 in Yizheng in der Provinz
Jiangzu unter dem Namen He Ban 何班geboren wurde und den
Höflichkeitsnamen Zhijian 志劍 trug. 1904 heiratete sie Liu Shipei 劉師培
(1884-1919), einen berühmten klassischen Gelehrten der Hanxue–
Texttradition. Liu hatte sich bereits 1903 gegen die mandschurische
Herrschaft ausgesprochen und gleichsam selbst als Anarchisten
bezeichnet.40 Mit ihm zusammen floh sie 1907 noch vor der Verhaftung Qiu Jins nach Tokio, wo sie gemeinsam die Tianyi Bao
herausgaben. Auch He Zhen arbeitete bis 1919 als Tutorin, bis ihr Mann
starb und sie angeblich in ihrer Trauer als Nonne bis zu ihrem eigenen
Tod ins Kloster ging.41 Zwar wurde die Zeitung für Naturrecht
in Japan veröffentlicht, behielt jedoch China als zentrales Thema und
chinesische Studentinnen als Adressaten. Bereits mit der zweiten Ausgabe
änderte sich ihr Titel zu Shehui zhuyi jiangxi hui 社會主義講習會(Gesellschaft für Studium und Sozialismus),
wodurch der Fokus weniger auf die Frauenrechte an sich fiel, denn auf
die Forderung nach einem sozialistischen Gesellschaftssystem. In ihren
Beiträgen konzentrierte He Zhen sich weder auf Themen, wie die
Abschaffung des „Füßebindens“ oder beschränkte sich auf die Ausbildung
von Frauen noch suchte sie Lösungen im bestehenden Regierungssystem
durch beispielsweise Forderungen an die Rechtsreform, sondern
proklamierte die Abschaffung der Regierung insgesamt und damit implizit
die Geschlechtergleichstellung. „He Zhen takes the elimination of
government as the only guarantee of absolute sexual equality“42.
Zu den frühen, veröffentlichten Artikeln gehörte neben “Nüzi Xuanbu
Shu” 女子宣布書 (Erklärung der Frauen) und „Nüzi Jiefang Wenti” 女子解放問題
(Probleme bei der Frauenbefreiung)“ auch “Nüzi Fuchou Lun” 女子復仇論 (Zur
Rache der Frau). Xia gibt den Wortlaut He Zhens wie folgt wieder: „Once
government is no longer, then all men are equal and all women are equal,
and men and women are equal […]”43.
Mit dieser Forderung ging sie noch einen Schritt weiter als ihre
Zeitgenossinnen und distanzierte sich von ihren Mitstreiterinnen.
Inwieweit die radikalen Schriften in ihrer Heimat China Verbreitung
fanden, bleibt unklar. Es ist jedoch zu vermuten, dass sie den gleichen
Weg über die Schule Shimoda Utakos fanden. Halten wir fest, He Zhen ist
mit ihren Forderungen nach rechtlicher Gleichstellung durch Abschaffung
des gesamten Regierungssystems am radikalsten, über ihren Einfluss ist
jedoch am wenigsten bekannt.
Es ließen sich noch weitere Beispiele von Frauen mit
revolutionärem Geist anfügen, ich möchte mich jedoch auf diese drei
Beispiel beschränken. Aufgezeigt habe ich den großen transnationalen
Einfluss Japans, der sowohl für die innovativen Entwürfe der
Rechtsreform prägend war als auch für die Ausbildung eines Frauenbildes
im Wandel. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass allen drei
vorgestellten Frauen eine hohe Bildung, eine Tätigkeit als Tutorin, ein
gesteigertes Interesse am Nationalismus, eine neue Weltvorstellung,
die in Auseinandersetzung mit dem Westen vorwiegend über Japan
transportiert wurde, sowie die Nutzung der Presse als
Multiplikationsorgan gemeinsam ist. In den vorgestellten Fällen wurden
die radikalen Ideen über spezielle Frauenzeitungen und -zeitschriften
verbreitet, die Thematik der Geschlechtergleichstellung wäre wohl kaum
ohne den Einfluss in die Tagespresse verbreitet worden.
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1 Dieser Artikel
basiert auf einer Hausarbeit im Seminar „Rechtstradition von der Qing
zur Republik“, eingereicht bei Michael Lüdke im Sommersemsester 2008.
Der vorliegende Artikel ist stark gekürzt und stützt sich auf dem
akademischen Stand von 2008. Neuere Erkenntnisse sind nicht beachtet.
2 Huang, Philip C.C, 2001: Code, Custom, and Legal Practice in China, California, S. 155.
3 Vgl. Cheng, Weikun, 2000: Going Public Through Education: Female Reformers and Girls`
Schools in Late Qing Beijing, in: Late Imperial China, 21:1, 107-144.
4 Vgl. Gates, Hill, 1989, The Commoditization of Chinese Women, in: Signs, 14,4: Commom
Grounds and Crossroads: Race, Ethnicity, and Class in Women´s Lives, 799-832.
5 Cheng, Joseph Kai Huan, 1976: Chinese Law in Transition. The Late Ch’ing Law
Reform, 1901-1911, Brown University, S. 135.
6 Hier gilt es
noch einmal zu unterstreichen, dass die Argumente für die
Dekriminalisierung keineswegs auf einer besonderen Berücksichtigung von
Frauenrechten fußten.Yeung, Alison Sau-Chu, 2003: Moral Teachings and
Legal Principles, in: Modern China, 29:3, 297-328, S.303.
7 Yeung 2003, S.304.
8 Informationen dieses und folgender Abschnitte basieren auf dem Nachfolgewerk zu „Civil Justice in China“ (1996) „Code, Custom, and Legal Practice in China“(2001)
von Philip C.C. Huang. Diese zwei Bände stellen derzeit die
umfassendste sowie jüngste englischsprachige Arbeit zu den
Rechtsreformprozessen in der Übergangszeit von Qing zur Republik dar. Im
Rahmen dieser Seminararbeit sind die Ausführungen zu Gunsten der
Arbeitslänge stark vereinfacht.
9 Wilkinson, Endymion, 2000: Chinese History- A Manual, Revised and Enlarged, Cambridge, London, S.547.
10 Die Ergänzung von Substaten gemäß dem gesellschaftlichen Wandel wird mit zheng fenghua 正風化 bezeichnet, dem “Richten gemäß den gesellschaftlichen Gebräuchen”.
11 Vgl. Mejer, Marinus Johan, 1991: Murder and Adultery in Late Imperial China – Study of Law
and Morality, Leiden, New York, Kobenhavn, Köln, S. IX.
12 Huang, 2001
13 Der Charakter der Versachlichung steht im Zusammenhang mit dem chinesischen Begriff he 和 „von etwas betroffen sein“ und impliziert den Objektcharakter im Gegensatz zu einer aktiven Agentenschaft, dem Subjektcharakter.
14 Huang 2001: 159
15 An dieser
Stelle muss einer Frau der Kommentar erlaubt sein, dass hinsichtlich der
bedeutenden ökonomischen Stellung (vgl. Gates, 1989), dem zunehmenden –
wenn auch bescheidenen – Bildungsgrad (vgl. Cheng, 2000) und dem
wichtigen Beitrag am chinesischen Nationalismus (vgl. Judge, 2001) es
als Frechheit anzusehen ist, daraus den Begriff eines Agenten
abzuleiten. „[… it would be wrong to hold that she wielded no agency at
all,” (Huang, 2001:166)].
16 Gemäß dem
erweiterten Qing-Code stand der Verkauf der Ehefrau zwecks
(Wieder-)Verheiratung oder Verkauf in den Stand einer Konkubine (als maixiu maixiu 買休賣休bezeichnet) unter Strafe, ebenso strafbar galt der Verkauf einer Frau in die Prostitution (bezeichnet als maichang 賣娼, Huang, 2001:157), jedoch nicht, wenn es als Strafe verhängt wurde.
17 Huang 2001:157
18 Zwar wurde die Kommission bereits 1902 einberufen und 1903 ein Ministerium für Recht (fabu 法部, Yeung, 2003:298) bzw. (falü guan 法律馆, vgl. Cheng, 1976:122) eingerichtet, jedoch begann die inhaltliche Arbeit erst 1904 (vgl. Cheng, 1976).
19 Huang 2001: 32f.
20 Die
Grundlage für diese naturrechtliche Unterscheidung gegenüber dem
Rechtspositivismus ist auf Thomas Hobbes zurückzuführen, jedoch verläuft
der Argumentationsstrang entgegengesetzt. Nach Hobbes können moralische
Grundwerte zur Schaffung von Gesetzen herangezogen werden,
Zuwiderhandlungen gegen nicht verfasste Gesetzte verbleiben bei der
moralischen Verurteilung. „Denn da in diesem Falle kein anderes Gesetz
als das der Natur bleibt, ist keine Anklage möglich, so ist dies Sünde,
aber kein Verbrechen,“ (Hobbes, 1651:224).
21 Yeung, Alison Sau-Chu, 2003: Moral Teachings and Legal Principles, in: Modern China,
29:3, 297-328, S. 307.
22 Es heißt:
„[T]he Interim Provisions reintroduced criminal punishment for illicit
sex involving an unmarried woman, stipulating a maximum penalty or
either a fith-degree confinement […] or a fine of 100 yuan.” (Yeung,
2003:302).
23 Yeung, 2003, S. 320.
24 Mejer, 1991, S. 48.
25 Lucas, Christopher, 1965: Women of China, Hong Kong, S.45.
26Gipoulon, 1977; Sui, 1982; Kazuko, 1989, Cai/Wu, 2006
27 Judge, Joan, 2001: Talent, Virtue, and the Nation: Chinese Nationalisms and Female
Subjectivities in the Early Twentieth Century, in: The American Historical Review, 106:3, 765-803.
28 Genau dieses
traditionelle Frauenbild brachte ihr Anerkennung bei Reformern wie
Zhang Zhidong ein, der neben seinem Beitrag zum Rechtsreformprozess auch
das erste offizielle Dokument zur Etablierung von Mädchen- und
Frauenschulen verfasste (Judge, 2001:777).
29 An der
Gesellschaftsgründung waren vor allem ihre chinesischen Studentinnen
beteiligt, darunter Ji Yihui, Qian Fengbao (780); Qiu Jin (1875-1907),
He Xiangning (1872-1972), (Judge, 2001:773).
30 Judge, 2001:S. 773.
31 Sarah MacLachlan veröffentlichte im Diskussionsforum von Guoxue shudian, dass:
„Die Veröffentlichungen größtenteils westliche Schulbuchsammlungen
waren.“ Die Herausgeber verfolgten damit ihre eigene Agenda, nämlich:
„die Aufrüttlung der Staatsbürger […] um einen Nationalstaat zu gründen“
und beruft sich auf einen Artikel „Baishan heishuilu“ 白山黑水錄, der 1902
von der Gesellschaft veröffentlich worden sein soll. (MacLachlan,2008, zuoxinshebian 作新社編http://bbs.gxsd.com.cn/archiver/?tid-110383.html [20.10.2008]).
32 Judge, 2001:S. 778.
33Gipoulon, Catherine: 1977: Die Steine des Vogels Jingwei – Qiu Jin: Revolutionärin im
China des 19.Jhs.,München.
34Gipoulon, 1977:124
35Judge, 2001
36Gipoulon, 1977
37Gipoulon, 1977: 24 f.
38Gipoulon, 1977:190
39Zarrow, Peter, 1988: He Zhen and Anarcho-Feminism in China, in: The Journal of Asian Studies, 47:4, 796-818.
40Zarrow, 1988: 799.
41Xia Xiaohong, 2008: Tianyi Bao And He Zhen´s Views On “Women´s Revolution, in: Qian Naixu/Fong, Grace,S./Smith,
Richard J.: Different Worlds of Discourse – Transformation of Gender and Genre in Late Qing and Early Republican
China, Boston, 293-314, 295.
42Xia, 2008: 306.
43Xia, 2008:307
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Julia B. Mateer (Di Jiulie 狄就烈, 1837-1898) – Missionarin, Musikpädagogin

Abbildung 1: Julia Ann Brown Mateer, ca. 1864.
Julia Ann Brown wurde 1837 in Ohio in eine Presbyterianische Familie
geboren. Sie erhielt zwar nie eine musikwissenschaftliche Ausbildung, in
ihrer Gemeinde jedoch kam dem Singen eine wichtige Rolle zu, und sie
sang aktiv im Chor. Direkt nach ihrer Heirat mit Rev. Calvin W. Mateer
im Jahr 1862 wurden die beiden von der American Presbyterian Missions
(North) nach China entsandt. Calvin Mateer würde dort das
Chinesisch-Lehrbuch A Course of Mandarin Lessons Based on Idiom verfassen (siehe Abbildung 2).

Abbildung 2: Calvin Mateers A Course of Mandarin Lessons (1898) enthält eine Tabelle, die die Aussprache mehrerer Dialekte vergleicht.
1864 erreichten sie Dengzhou 登州, das heute Penglai 蓬莱 heisst, in
Shandong. Noch im selben Jahr gründen die beiden eine Jungenschule
namens Dengzhou mengyang xuetang 登州蒙养學堂, die stetig
weiter wuchs und sich in das Dengzhou College weiter entwickelte. Julia
Mateer wird von Gong Hong-yu in seinem Artikel “Protestant Missionaries
and School Music Education in Late Qing China“ (Chime 18-19, 2010,
https://www.academia.edu/10939611/
Protestant_Missionaries_and_School_Music_Education_in_Late_Qing_China_-
_The_Case_of_Julia_B._Mateer) als liebevolle Mutterfigur beschrieben.
Singen und Musiktheorie wurden ein wichtiger Teil des Unterrichts an
der Schule. Julia Mateer verfasste zu diesem Zweck eines der ersten
Musik-Lehrbücher für chinesische Schulkinder: Xiguo yuefa qimeng
西國樂法啓蒙 (Einführung in die westliche Musik, siehe Abbildung 3), das 1872
in Shanghai gedruckt wurde. Sie überarbeitete das Buch noch einmal 6
Jahre vor ihrem Tod, im Jahr 1892, und publizierte es unter dem Titel Shengshi pu 聖詩譜 (Anthologie der heiligen Hymnen). Auf Englisch nannte Julia Mateer es Principles of Vocal Music and Tune Book.

Abbildung 3: Eine Seite aus Julia Mateers Xiguo yuefa qimeng.
Das Buch besteht aus einer Einführung in die Musiktheorie sowie aus
Noten und Lied-Texten. Die Einführung erklärt Begriffe wie Rhythmus und
Melodie. Es folgen unterschiedliche Gesangsübungen, und über 360
bekannte Kirchenlieder. Als Sprache wählte Julia Mateer Mandarin (guanhua
官話). Im Vergleich zu Texten der Jesuiten war das theologische Vokabular
viel einfacher, denn die Zielgruppe waren ja Schulkinder.
Francois Picard argumentiert in seinem Artikel “Synthetic or Hybrid?”, dass das im Xiguo yuefa qimeng
enthaltene Tonrepertoire sowohl auf westlicher als auch chinesischer
Tradition beruht. Dieser Artikel wird im Laufe des Jahres vom
Ostasien-Institut e.V. im Konferenzband The Strange Sound veröffentlicht werden. Herausgeber sind die drei Heidelberger Josie-Marie Perkuhn, Johannes Sturm und Mariana Münning.
Von Julia Mateers Sohn Robert McCheyne Mateer ist außerdem das Buch Character Building in China. The Life-Story of Julia Brown Mateer erschienen.
Nach Julia Mateers Tod heiratete Calvin Matter erneut. Seine zweite
Frau Ada Haven Mateer schrieb unter anderem das Chinesisch-Lehrbuch New Terms for New Ideas. A Study of the Chinese Newspaper.
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